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Hexenmaus: “Als Patient hat man sogar ein Recht, die eigene Krankenakte jederzeit einzusehen, wobei es dabei völ” Mehr “Als Patient hat man sogar ein Recht, die eigene Krankenakte jederzeit einzusehen, wobei es dabei völlig egal ist, ob es sich bei den Unterlagen um schriftliche Dokumente oder Dateien handelt. Genauso, wie jeder Patient ein Recht auf seine Röntgenbilder hat. Ich habe das beim PC so gemacht: hab beim Kontrolltermin direkt nach den Bildern gefragt und sie mir abfotografiert. Hatte auch keine Vorher-Bilder. Und nun hab ich auch noch eins von der OP. Natürlich kann man nie wissen, was mit den Bildern gemacht wird. Eigentlich dürfen sie ohne Einverständnis nicht weiter verwendet werden. Eigentlich.....” Weniger

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