Schnucki:“Danke für den Tipp. Daran habe ich auch schon gedacht. Aber mir wurde -obwohl ich Bescheinigungen ei”Mehr“Danke für den Tipp. Daran habe ich auch schon gedacht. Aber mir wurde -obwohl ich Bescheinigungen eingereicht habe, 2x vom MDK und seitens der KK die Verkleinerung abgelehnt. Daher habe ich nun lieber den Anwalt eingeschaltet, mit der Bitte hier von Seiten des Anwaltes an den Vorstand zu schreiben. Meine Sachbearbeiterin von der KK hat extra nochmal Rücksprache mit ihrer Chefin gehalten. Sie meinten nur, dass ich Widerruf einlegen kann und dann kommt mein Anliegen in einen Ausschuß, wo nochmal geprüft wird. Daher habe ich nun lieber einen Anwalt eingeschaltet. Mein erster Orthopäde meinte, dass bei mir die Makromastie so eindeutig ist, dass ich auf jeden FAll die Brustverkleinerung bezahlt bekomme. Meine Frauenärztin, und Chirurg meinten, dass zu 99,9% mittlerweile alle Brustop`s abgelehnt werden. Mein 2. Orthopäde bestätigte mir sogar, dass ich schon aufgrund meiner großen Brust und den Rundrücken, neben Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Haltungsschäden und Einschränkung in der Beweglichkeit auch noch Schädigungen an der Wirbelsäule habe. Auch das hat nicht geholfen. Ich habe u.a. noch ein Attest eingereicht, dass ich z.Zt. auch regelmäßig meine Rumpf- und Bauchmuskulatur sowie Haltung stärke, aber auch das wurde nicht anerkannt. Mir liegen sogar die MDK Richtlinien mittlerweile vor. (Auch der MDK bestätigte mir mündlich, dass ich recht zierlich bin und bei mir eine Makromastie vorliegt.) Wie gesagt: Demnach müssten sie mir normalerweise eine OP bewilligen, aber sie lehnen ab. Ich habe lange im Internet recherchiert und habe viele Beiträge hierzu gelesen. Bei vielen wurde die OP abgelehnt und manche haben sie am Ende -erst z.T.nach Gerichtsurteil (!!) bezahlt bekommen. Ich möchte hier darauf aufmerksam machen, dass eine Brustverkleinerung seit Juni 2002 (seit dem gibt es die neuen Richtlinien des MDK`s) nicht mehr so leicht durchzubekommen ist. Und erst recht nicht, wenn man keine dauerhaften ärztlichen Behandlungen aufgrund von Unterbrustfaltenentzündungen hat (dies war die mündliche Aussage des MDK`s), denn körperliche Einschränkungen (wie z.B. in meinem Fall) sind für die Krankenkassen leider kein Grund. Sogar als "Normalgewichtiger" hat man kaum eine Chance. Normalerweise wird erstmal mit der Begründung der Gewichtsreduktion argumentiert, aber dies ist im meinem Fall nicht notwendig. Zunächst hat der MDK abgelehnt, mit der Begründung, ich soll Muskelaufbau betreiben, daraufhin habe ich eben die Bescheinigungen meiner KRankengymnastin vorgelegt, dass ich gezielt 10 Jahre diesen betrieben habe. Dennoch lehnt der MDK ab, dass ich weiterhin Funktionstraining und auch noch Reha-Sport machen soll, um weiter Muskelaufbau zu betreiben. Ich habe bisher in keinem Gerichtsurteil gehört, dass nach einer erfolgten KG noch Funktionstraining oder Reha-Sport gefordert wird. TV habe ich auch schon angemailt, aber die haben sich -nach 8 Wochen - noch immer nicht gemeldet. Sie scheinen kein Interesse daran zu haben. Meine Werte: Brustgewicht ca. 3,2 kg, Brustumfang 107 cm, Unterbrustumfang 81cm lt. MDK. Aber es scheint noch immer nicht zu reichen. Von daher meine Frage, was reicht dem MDK für eine Bewilligung???? Offenbar reichen meine Werte hier nicht aus, um eine Reduktion von der GKV bezahlt zu bekommen. Meine Verspannungen sind mittlerweile so groß, dass ich regelmäßig Massagen verordnet bekomme, Schwindelanfälle aufgrund meiner Verspannungen bekam und krankgeschrieben werden musste, da durch diese eine Blockade der HWS entstanden ist. Was kann ich noch tun, dass mir hier die GKV die Kosten übernimmt?? Haben Sie noch eine Idee???? Ich selber arbeite in einer privaten Krankenversicherung. Hier wird häufig Kosten und Nutzen gegenüber gestellt und dann auf Kulanzwege entschieden. Aber bei den gesetzlichen Krankenkassen wird nicht nach Kosten/Nutzen entschieden. Auch dass ich in der Vergangenheit viel aus eigener Tasche selber bezahlt habe, wird bei der GKV nicht anerkannt. :-(