irgendetwas scheint da missverständlich gewesen sein. Die Krankenkasse darf nach r”Mehr“Hallo Michaelle,
irgendetwas scheint da missverständlich gewesen sein. Die Krankenkasse darf nach richterlichem Beschluss die Kosten für eine ästhetische Operation nicht übernehmen. Der funktionelle Anteil wird von den Krankenkassen bezahlt, Sie sollten folglich besser durch die Nase atmen können. Entweder hat der Kollege also keine ästhetische Korrektur vorgenommen oder er hat das kostenfrei getan. Im letzteren Fall sollte Sie das Ergebnis nicht wundern. Davon unabhängig dauert der Abheilungsprozeß nach einer Septorhinoplastik bei geschlossener Technik sechs Monate und bei offener bis zu einem Jahr. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Operateur den Fall noch einmal durch.