Jue-Marsch:“Hallo Lara, grunsätzlich sollte eine Nasenscheidewandkorrektur und insbesondere eine Nasenkorrektur,”Mehr“Hallo Lara, grunsätzlich sollte eine Nasenscheidewandkorrektur und insbesondere eine Nasenkorrektur, nicht vor Vollendung das 18. Lebensjahres durchgeführt werden, da erst dann das Nasenwachstum abgeschlossen ist, und die Nase sich bis dahin durch das Wachstum noch verändern kann! Nur wenn die Behinderung der Nasenatmung sehr extrem ist, rechtfertigt das eine frühere Korrektur der Nasenscheidewand! Wenn es sich um eine Nasenbeinfraktur handelt, ist bei einer Korrektur eine Frakturierung des Nasenbeins erforderlich. Ansonsten ist die Korrektur der Nasenscheidewand nicht schwieriger, wenn sie gebrochen ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Marsch”Weniger