in Ihrem speziellen Fall würde ich vor dem Sozialgericht klagen. Dies ist für Sie kos”Mehr“Liebe Noci70,
in Ihrem speziellen Fall würde ich vor dem Sozialgericht klagen. Dies ist für Sie kostenlos. Leider zwar auch zeitaufwendig und nicht zwingend erfolgreich, aber Ihre einzige Chance. Paralell sollten Sie, falls Sie Übergewicht haben, ernsthaft weiter abnehmen. Dies zeigt dann auch dem entscheidenden Richter, dass Sie Vorgaben der Krankenkasse durchaus erst nehmen. Hilfe zur Gewichtsabnahme kann auch eine Ernährungsberatung (bezahlt) durch die Krankenkasse sein. Nehmen Sie deren Vorgabe ernst, aber erkämpfen Sie sich Ihr Recht.
Dr. Lutz Kleinschmidt Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie”Weniger