info@plastisc...:“Eine Leistungspflicht des Krankenversicherers kann nur zur Diskussion stehen, wenn mit dem Befund ei”Mehr“Eine Leistungspflicht des Krankenversicherers kann nur zur Diskussion stehen, wenn mit dem Befund eine körperliche Beeinträchtigung mit ausgeprägtem Krankheitswert verbunden ist Bei einer Körbchengröße B wird der MDK wahrscheinlich keine medizinische Indikation zum Brustverkleinerung erkennen und eine Korrekturoperation eher nicht bewilligen. Sind aber immer Einzelentscheidungen. Stellen Sie sich bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor, der bei entsprechendem Befund und Beschwerden eine Kostendeckungsanfrage formulieren wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ocampo”Weniger