xXxLivxXx:“Auf den OP-Bericht allein kommt es nicht an, denn da ist dem Gericht klar, dass er vom behandelnden ”Mehr“Auf den OP-Bericht allein kommt es nicht an, denn da ist dem Gericht klar, dass er vom behandelnden Arzt verfasst wurde. Wichtig ist der Vertrag den ihr abgeschlossen habt und den du haben müsstest. Wenn dort nur die Nasenoperation festgelegt wurde und du ihm keinerlei Erlaubnis für eine Fettabsaugung im Gesicht erteilt hast siehts gut aus.
Am besten hilft dir sicher ein PC der auf Gesichtschirurgie spezialisiert ist. Mach dort ein BG und lass dich beraten. Aus der Ferne und nur aufgrund von Beschreibungen wird dir Niemand wirklich helfen können.”Weniger