der einzige Grund, für die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen, ist wenn eine echte Gynäko”Mehr“Hallo
der einzige Grund, für die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen, ist wenn eine echte Gynäkomastie vorliegt. Das bedeutet vermehrter Drüsenkörper, der auch ggf. Schmerzen bereitet.
Etwas Drüsenkörper speziell hinter der Brustwarze ist normal. Wenn da etwas Verhärtungen zu tasten sind, die optisch nicht auffallen und keine Beschwerden machen gibt es keinen Grund, es zu operieren.
Im Ultraschall kann man sehen, ob Ihre Brust aus Fett oder aus Drüsenkörper besteht. Wenn Schmerzen vorliegen ist das in der Regel immer ein Grund zur OP.
Psychischer Leidensdruck ist für die Kasse meist kein Grund, da bezahlen sie ehr eine psychologische Behandlung als die OP!!
Wenn Sie einen Bericht haben reichen Sie den ruhig ein, Sie können auch vorab bei der KK antufen und fragen, was die an zusätzlichen Befunden brauchen. Ein "Wasserdichtes Attest", wo die Kosten ganz sicher übernommen werden, gint es nicht. Wenn bei Ihnen ein krankhafter Befund vorliegt übernimmt die Kasse es auch. Wenn Sie Übergewichtig sind müssen Sie vorher "Normgewicht" erreichen, eine Hautstraffung, die in Ihrem Fall notwendig erscheint, ist in der Regel ein rein optisches Problem, lediglich Entzündungen in der Umschlagsfalte sind da wiederum krankhaft. Aber Hautstraffungen werden in den seltensten Fällen übernommen :-(