Die Behandlung von funktionellen Problemen in Folge von Unfällen oder anderer Erkrankung”Mehr“Guten Tag,
Die Behandlung von funktionellen Problemen in Folge von Unfällen oder anderer Erkrankungen fällt i.e.S. in die Leistungspflicht der Krankenkassen und Krankenversicherungen. Selbstverständlich haben Sie eine Chance, dass Ihre Krankenkasse die Kosten, die für die Behebung der funktionellen Beschwerden anfallen, übernimmt.
Stellen Sie sich in einer Klinik für HNO oder beim niedergelassenen Kollegen mit Kassenzulassung vor.