helgoland:“Hallo Leidensgenossinen, bei mir steht die ersatzlose Explantation unmittelbar nach 2xKF mit Implant”Mehr“Hallo Leidensgenossinen, bei mir steht die ersatzlose Explantation unmittelbar nach 2xKF mit Implantatdefekt an. Nachdem die KK die 1. Implantation 1989 bezahlt hat, bin ich ganz guter Dinge, dass die Entfernung wegen der festgestellten KF 3-4 und starker Schmerzen auch übernommen wird. Dabei soll die überschüssige Haut, die sich natürlich gebildet hat, gestrafft werden. Nun habe ich vom MDK erfahren, dass die "med. Voraussetzungen eingeschränkt erfüllt sind". Was kann das heißen? Die KK meinte, sie denke, dass es bedeutet, dass keine neuen Implantate bezahlt werden, aber ich will ja auch keine neuen, sondern nur die Entfernung, Straffung und fertig. Den vollständigen Bericht werde ich nächste Woche erhalten. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die KK nur die Entfernung bezahlt und nicht die notwendige Straffung. Kennt sich jemand aus?? Kann mich jemand beruhigen? Außerdem freue ich mich auf meine (nach 21 jähriger Tragezeit) auf die Implantatlose Zeit, auch wenn ich nur eine Mini-Brust zurückbehalte. Endlich keine KF mehr, keine aufgesetzten Tennisbälle, kein Fremdkörpergefühl und Schmerzen mehr. Ich danke allen, die mir antworten und evtl. ihre Erfahrungen mitteilen. Viele Grüße sendet Helgoland ”Weniger