bei ihnen handelt es sich um eine entwicklungsstörung einer brust, und nach dem sozialg”Mehr“guten tag,
bei ihnen handelt es sich um eine entwicklungsstörung einer brust, und nach dem sozialgesetz müssen die kassen die korrektur op bezahlen. in meiner praxis für plastische und ästhetische chirurgie habe ich bis jetzt alle kostenübernahmeanträge bei brustfehlentwicklung durchsetzen können. natürlich handelt es sich dann auch um den größenunterschied selbst, der bei ihnen wohl ganz deutlich zu sehen ist.bitte erkundigen sie sich einmal bei ihrem krankenkassensachbearbeiter. manche kassen machen natürlich immer wieder probleme und wenn ein antrag abgelehnt wird, müssen die patienten einspruch erheben und sich am besten einen spezialanwalt nehmen, der das dann für sie gerichtlich regelt. sollten sie es selbst bezahlen wollen, kostet diese op natürlich nur die hälfte einer brustvergrößerung, bei der zwei brüste betroffen sind, ist klar ,-)