wenn die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt hat kann man nochmal Einspruch einlegen,”Mehr“Hallo Dennis,
wenn die Kasse die Kostenübernahme abgelehnt hat kann man nochmal Einspruch einlegen, ansonsten bleibt nur der Weg über einen Rechtsanwalt die OP bei der Kasse einzuklagen....da würde ich das Geld aber lieber sparen und die OP selbst bezahlen, sonst geben Sie viel Geld für Ihren Anwalt aus, es zieht sich teils über Jahre hin und der Erfolg ist auch nicht sicher.
Wenn Sie in psychologischer Behandlung wären kann man es über ein psychologisches Gutachten probieren.
Wenn die Brust aus Fettgewebe besteht kann man dies in dr Regel gut durch absaugen behandeln, das geht gut in örtlicher Betäubung. Und wenn es nur einseitig ist liegen die Kosten da nicht so hoch ( bei mir würde es etwa 1200€ osten), ich denke Sie sollten, wenn es Ihnen so wichtig ist, dafür sparen.
Alternativ bleibt Ihnen sonst noch mal bei der Krankenkasse nachzufragen, am besten persönlich mit Ihrem Berater sprechen und Ihre Probleme solane vortragen, bis der Beraer oder die Kasse sich vieleicht doch irgendwann überreden lässt......