wenn in Folge einer kosmetischen Operation Beschwerden auftreten, so sind die Kranken”Mehr“Hallo Muraad,
wenn in Folge einer kosmetischen Operation Beschwerden auftreten, so sind die Krankenkassen dafür nicht in der Pflicht sondern der Patient muss für die Behandlungskosten aufkommen. Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Daher wird den Patienten vor einer ästhetischen Operation üblicherweise eine Versicherung angeboten, die die möglichen Folgekosten - z.B. für eine Revisionsoperation - trägt. Wenn das alles also bei Ihnen nicht der Fall ist, würde ich mich an Ihren Operateur wenden, der sicher bereit sein wird, Ihnen zu helfen und das open roof zu schliessen.